Die Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der Kostensenkungs-RL durch das DigiNetzG neu in das TKG eingeführt. Sie setzt die verfahrensrechtlichen und Fristenregeln, materiellrechtliche Entscheidungsmaßstäbe und Regelungsgegenstände der nationalen Streitbeilegungsstelle um, die Art. 3 Abs. 4 und 5, Art. 4 Abs. 6, Art. 5 Abs. 3 und 4, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie Art. 10 Abs. 2 und 3 Kostensenkungs-RL vorgeben.
Seiten 1344 - 1355
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: