Das Bundeskabinett hat am 2. 2. 2005 den Entwurf des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes verabschiedet, dem der Bundesrat am 27. 5. 2005 zugestimmt hat. Das Gesetz fügte sich in das Konzept der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes ein. Mit ihm wurde ein weiterer Baustein des Finanzmarktförderplans 2006 umgesetzt. Das Gesetz trat mit wenigen Ausnahmen am 1. 7. 2005 in Kraft.
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