Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Beurkundungspflichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Für die Rechtsform der AG besteht Klarheit. Aber wie sieht es bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern aus? Hier bedarf es einer Stellungnahme des BGH. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist Gegenstand des zweiten Falls, der eine besondere Konstellation zugrunde liegt: Darf der Betriebsrat einer deutschen Tochtergesellschaft mitbestimmen, wenn die Maßnahme auf Konzernebene im Ausland getroffen wurde? Der dritte Fall behandelt die Frage, ob es sich bei Gesellschafterlisten um eine Eintragung im Handelsregister handelt und vom Registergericht eine Herausnahme der Liste gefordert werden kann, sollte darin ein Fehler vermutet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
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