Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das heißt, sie kann Inhaberin von Rechten und Pflichten, Vertragspartnerin, Klägerin und Beklagte etc. sein. Da sie selbst nicht handeln kann, wird sie vom Geschäftsführer vertreten. Die Mitglieder einer GmbH sind ihre Gesellschafter. Die Mitgliedschaft des Gesellschafters ist die Zusammenfassung seiner Rechte und Pflichten. Verkörpert wird sie im Geschäftsanteil, der sich gem. § 14 GmbHG nach dem Betrag der übernommenen Stammeinlage bestimmt. Dieser Betrag kennzeichnet das Beteiligungsverhältnis und ist ausschlaggebend für Rechte und Pflichten, die sich nach der Höhe der Beteiligung richten.
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