Bei neuen Anwendungen, beispielsweise im Rahmen von e-Mobilität oder Smart Metering, und in vielen anderen Zusammenhängen wie Data Analytics oder in der Forschung spielt die Anonymisierung eine wichtige Rolle. Sie ist Mittel zum Schutz von Betroffenen und ebenso für die Datenverarbeiter von Nutzen. Denn beim Umgang mit anonymen Daten brauchen grundsätzlich keine Datenschutzvorschriften beachtet zu werden. Die Datenschutz-Grundverordnung modifiziert die bisherigen Regelungen der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Dabei ist weiterhin vom Begriff der faktischen Anonymisierung auszugehen. Allerdings ist künftig stärkeres Augenmerk auf objektive Faktoren zu legen, und der risikobasierte Ansatz der Verordnung zwingt die Datenverarbeiter dazu, das Thema Anonymisierung als dynamischen Prozess zu behandeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-29 |
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