Schon seit geraumer Zeit sind die von den deutschen Unternehmen anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften stark von Harmonisierungsbemühungen auf der europäischen Ebene beeinflusst. Den Beginn dieser Bestrebungen im Bereich des Bilanzrechts markiert die Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen – kurz: Bilanzrichtlinie –, deren Ziel es war, die für Kapitalgesellschaften einschlägigen nationalen Rechnungslegungsvorschriften der Mitgliedstaaten einander anzugleichen. Ihr folgten im Laufe der Jahre weitere Rechtsakte, darunter 1983 die Konzernbilanzrichtlinie, 1984 die Prüferbefähigungsrichtlinie sowie zwei Richtlinien – 1986 die Bank- und 1991 die Versicherungsbilanzrichtlinie –, die sich mit spezifischen Vorschriften für Unternehmen bestimmter Branchen auseinander setzen.
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