Für die Erläuterung etwaiger Implikationen einer Konzernierung auf die Überschuldungsprüfung ist eine klare terminologische Abgrenzung des Konzerns respektive des Konzernbegriffs unabdingbare Voraussetzung. Andernfalls lässt sich eine adäquate Untersuchung dieses Teilbereichs nur schwerlich realisieren. Daher wird nachfolgend der Konzernbegriff aus ökonomischer, handelsrechtlicher sowie aktienrechtlicher Perspektive dargestellt. Hierbei werden die Ausführungen grundsätzlich auf den Konzern i. e. S. reduziert, da – wie zu zeigen sein wird – jenen Subordinationsverhältnissen die alleinige (Möglichkeit zur) Beherrschung immanent ist.
Seiten 165 - 183
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
