Die Aufgaben von Handelsvertretern, Beratern und sonstigen zur Vertriebsunterstützung eingeschalteten Drittparteien, die nachfolgend zusammenfassend als Vertriebsmittler bezeichnet werden, sind vielgestaltig. Neben klassischen Ausprägungen der Vertriebsunterstützung durch Auffinden und Ansprache von Kunden über die Begleitung von Angebotsverfahren, Ausschreibungen und Vertragsverhandlungen bis hin zur Unterstützung bei der Auftragsabwicklung, sowohl in technischer als auch kaufmännischer Hinsicht, können sehr spezifische Aufgaben vereinbart sein. Zollagenten beispielsweise werden lediglich für die Zollabwicklung eingeschaltet, andere sollen ausschließlich politische Lobbyarbeit leisten.
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