Zu den trüberen Momenten gehört in diesen Monaten für Inhaber von Tagesgeldkonten der Blick auf den Kontoauszug. Der Zins ist tot. Sparen bringt keine Erträge mehr. Als Stiftung, die sich aus dem finanzieren soll, was ihr Finanzvermögen abwirft, können wir ein (Klage)lied davon singen. Nun spart man Geld nicht nur, damit es sich „vermehrt“, sondern auch, damit man es nicht ausgibt und man später mehr davon hat. Bei personenbezogenen Daten ist die Motivation zum Sparen eine andere. Bei der Datensparsamkeit soll nicht etwa ein Geiz in der Gegenwart eine Freigiebigkeit in der Zukunft ermöglichen. Das Sparen ist hier nicht Mittel zum Zweck; das Sparen, die absichtliche Verknappung, ist hier bereits Hauptzweck. Dieser Grundsatz der Datensparsamkeit ist von allen hergebrachten Leitlinien des Datenschutzes diejenige, die in jüngster Vergangenheit am meisten in eine Rechtfertigungslage geraten ist. Auch mehrere Netzpolitiker haben öffentlich ihre Zweifel kundgetan. Da lohnt eine kurze Betrachtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
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