Um eine verbesserte Prävention und Aufdeckung von Bilanzdelikten zu erreichen, war es zunächst notwendig, eine begriffliche Abgrenzung des Untersuchungsobjektes vorzunehmen. Die Untersuchung ergab, dass Bilanzdelikte vorsätzliche Verstöße gegen das Bilanzrecht sind und stets zu einer unrichtigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Sie sind Teil der Wirtschaftskriminalität und können nicht nur in der Bilanz, sondern in allen Teilen des Jahresabschlusses sowie im Lagebericht enthalten sein. Die Bilanzdelikte treten dabei in unterschiedlichen Arten auf, wobei zwischen erfolgsneutralen Bilanzverschleierungen und erfolgswirksamen Bilanzfälschungen zu unterscheiden ist. Diese Arbeit bezieht sich auf die primären Delikte, die auf die Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgerichtet sind und sich von den sekundären Delikten, die zur Verschleierung anderer Straftaten eingesetzt werden, unterscheiden. Die Notwendigkeit der Aufdeckung und der Prävention zeigt sich durch die weitreichenden Schäden, die bei verschiedensten Gruppen von Betroffenen entstehen können.
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