Die Anhangangaben tragen grundsätzlich – wie alle anderen Informationen des IFRS- Abschlusses – die Vermutung der Entscheidungsrelevanz in sich. Insoweit könnte eine Darstellung der entscheidungsrelevanten IFRS-Anhangangaben auch als eine Auflistung sämtlicher Offenlegungsvorschriften der einzelnen IAS/IFRS-Standards interpretiert werden. Stattdessen beinhalten die nachfolgenden Ausführungen eine rein subjektive Auswahl. Die beispielhaft aufgeführten Anhangangaben sollen aufzeigen, ob und inwieweit in einzelnen Teilaspekten des IFRS-Abschlusses dieser um entscheidungsrelevante Informationen ergänzt werden kann.
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