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Dokument Auswirkungen von unabhängigen Financial Experts im Prüfungsausschuss auf die Rechnungslegungspolitik

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Auswirkungen von unabhängigen Financial Experts im Prüfungsausschuss auf die Rechnungslegungspolitik

  • Patrick Velte

Der Einrichtung von Prüfungsausschüssen mit unabhängigen Finanzexperten aus der Mitte des Aufsichtsrats kommt aus nationaler Sicht durch die Empfehlung in Rn. 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 1 und die Normierungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) 2 sowie aus europäischer Sicht durch den Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 30.11.2011 3 bei börsennotierten Aktiengesellschaften eine wichtige Bedeutung für die Prüfung der Rechnungslegung(spolitik) zu. 4 Trotz der Tatsache, dass die Prüfung der Rechnungslegung nach § 171 Abs. 1 AktG ein Plenumsvorbehalt des Aufsichtsrats darstellt (§ 107 Abs. 3 Satz 3 AktG), 5 muss sich der Prüfungsausschuss intensiv mit der Recht- und Zweckmäßigkeit der Rechnungslegungspolitik des Vorstands auseinandersetzen, 6 um einerseits Rechnungslegungsdelikte aufzudecken (Verstoß gegen die Rechtmäßigkeit) und ggf. eine zweifelhafte ergebnisorientierte Rechnungslegungspolitik (Verstoß gegen die Zweckmäßigkeit) zu verhindern oder zu mindern. Die auf LeCoutre 7 zurückgehende Klassifizierung von Rechnungslegungsgestaltungen in Rechnungslegungspolitik und -delikten ist in Abb. 1 aufgeführt.

Seiten 263 - 297

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