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Dokument Besprechung des BGH Urteils vom 04. Juni 2013 (1 StR 32/13)
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Besprechung des BGH Urteils vom 04. Juni 2013 (1 StR 32/13)

  • Rechtsanwalt Christian Rosinus
  • Rechtsref. Sarah Milena

Der Angeklagte H betrieb eine Detektei, bei welcher der Angeklagte K als Detektiv angestellt war. Privatpersonen wandten sich häufig zur Überwachung anderer Personen an diese Detektei. Bei einem solchen Auftrag war eine der praktizierten Observationsmaßnahmen die Erstellung von Bewegungsprofilen. Dazu wurden an die von der Zielperson regelmäßig genutzten Fahrzeuge GPS-Empfänger angebracht. Darunter befanden sich teilweise auch Fahrzeuge, welche nicht nur von der Zielperson genutzt wurden. Zur Anbringung der GPS-Empfänger wurden, auch ohne Berechtigung, private Grundstücke betreten.

Die GPS-Empfänger zeichneten alle zwei Minuten, teilweise sogar jede Minute das Datum, die Uhrzeit, die geographischen Breiten- und Längenkoordinaten sowie die momentane Geschwindigkeit des Fahrzeuges auf. Mittels Mobiltelefonen der Angeklagten wurden diese Daten auf deren Notebooks übertragen und mittels spezieller Softwareprogramme automatisch zu Bewegungsprotokollen und Kartendarstellungen verarbeitet. Dabei wurden auch die Route und sämtliche Aufenthaltsorte der Zielperson dokumentiert. Diese Dokumente wurden teils in Form von Protokollen und Kartendarstellungen, teils in Form von Observationsberichten den jeweiligen Auftraggebern in Papierform übermittelt.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 1 / 2014
Veröffentlicht: 2014-01-20
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.compliancedigital.de/WiJ.01.2014.018

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Besprechung des BGH Urteils vom 04. Juni 2013 (1 StR 32/13) 4 Seiten, 121.73 KByte
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