Der (Konzern-) Lagebericht besteht aus verschiedenen einzelnen Berichten. Die wesentlichen Teile, sowohl des Lageberichts, als auch des Konzernlageberichts sind in § 289 und § 315 HGB geregelt und umfassen:
Wirtschaftsbericht (im engeren Sinn), Prognose- und Chancenbericht, Allgemeiner (und prospektiv ausgerichteter) Risikobericht, Nachtragsbericht, Finanzrisikobericht, Forschungs- und Entwicklungsbericht, Vergütungsbericht sowie Übernahmebericht.
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