– Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden die handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe.
– Das Steuerrecht kennt allerdings mit dem Teilwert einen eigenständigen steuerlichen Bewertungsmaßstab.
– Der Inhalt des handels- und steuerrechtlichen Herstellungskostenbegriffs ist nicht identisch.
– Durch diverse steuerliche Sondervorschriften kann es zu einem Auseinanderfallen von handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Wertansätzen kommen.
Seiten 799 - 811
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: