Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) ist seit dem 21. Mai 2008 veröffentlicht. Dieser hat gegenüber dem im November 2007 veröffentlichten Referentenentwurf einige nennenswerte Änderungen hervorgebracht. „Unternehmen in Deutschland benötigen eine moderne Bilanzierungsgrundlage“ heißt es im ersten Satz der Zielsetzung des BilMoG, das – nach eigenem Bekunden – sinnvolle Rechnungslegungsnormen aus den IFRS adaptiert sowie nicht mehr zeitgemäße Wahlrechte abschafft, ohne die einfachere und kostengünstigere Alternative der HGB-Bilanzierung aufzugeben. Aus diesem Grunde wird eine ganze Anzahl von handelsrechtlichen Vorschriften – vornehmlich zur Informationsverbesserung – modifiziert. Aus steuerlicher Sicht interessieren hier vor dem Hintergrund des Verhältnisses der Steuerbilanz zur handelsrechtlichen Rechnungslegung lediglich die Regelungen zum Einzelabschluss, da ertragsteuerliche Bemessungsgrundlagen auch zukünftig aus Einzel- und nicht aus Konzernabschlüssen generiert werden. Diese Modifikationen werden anschließend im 2. Kapitel im Einzelnen kurz vorgestellt.
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