Den Arbeitgeber trifft bereits im Bewerbungsprozess eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber dem potenziell zukünftigen Arbeitnehmer. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) bietet einen umfassenden Schutz für Bewerber und Bewerberinnen, die von dem persönlichen Schutzbereich dieses Gesetzes erfasst werden.
Im gesamten Bewerbungsprozess, von der Ausschreibung der Stelle bis hin zum Absageschreiben, ist in compliance-rechtlicher Hinsicht Vorsicht geboten, damit sich der Arbeitgeber keiner (vermeidbaren) Haftung ausgesetzt sieht. Gerade bei der Stellenausschreibung unterlaufen oftmals Fehler, die es tunlichst zu vermeiden gilt, um sich nicht z. B. schadensersatzpflichtig gegenüber sogenannten AGG-Hoppern zu machen. Daher sollte auf das Erstellen der Stellenanzeigen größte Sorgfalt gelegt werden. Die Besonderheiten, die es bei der Stellenausschreibung zu beachten gilt, werden nachfolgend an Hand der aktuellen Rechtsprechung in diesem Beitrag dargestellt.
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