Mit der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act, im Folgenden EU-KI-VO) führt die Europäische Union einen risikobasierten Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz (KI) ein. Für die Finanzindustrie ist das besonders relevant, weil viele Kernprozesse (wie Kreditvergabe, Betrugsprävention, Handel/Portfolio, Kundenservice, AML/KYC, Schadenbearbeitung, Pricing, Beschwerdemanagement) schon KI-gestützt sind und von den Finanzinstituten zunehmend genutzt werden. Des Weiteren legt das neue KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) fest, wie die EU-KI-VO in Deutschland umgesetzt wird. Die EU-KI-VO regelt im Prinzip, was bei KI-Systemen (nicht) erlaubt ist, das KI-MIG ergänzt dies und definiert, wer für die Kontrolle hinsichtlich der Umsetzung der EU-KI-VO zuständig ist und als Ansprechpartner bei KI-Fragen zur Verfügung steht. Für die Interne Revision stellt die Prüfung der EU-KI-VO eines der wichtigen Themenbereiche der Prüfung der KI-Compliance dar, die europaweite Relevanz hat und in der aktuell erschienenen KI-Orientierungshilfe der BaFin nicht explizit berücksichtigt wurde. Die Erfordernisse sind daher zusätzlich im Rahmen der gesamten KI-Compliance zu berücksichtigen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2026.04.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7814 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-28 |
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