Skandale um Abfindungssummen, exorbitante Managementgehälter oder Korruptionsvorwürfe sowie die Finanzkrisen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wirtschaft zu schmälern. Seit dem Platzen der Dotcom-Blase im Jahre 2000, den großen Bilanzskandalen der amerikanischen Unternehmen Enron und Worldcom im Jahre 2001 sowie den Abgasskandalen deutscher Autobauer verging kaum ein Tag, an dem nicht in den Medien über Fehlverhalten oder die Maßlosigkeit einzelner Wirtschaftsakteure berichtet wurde. Die Empörung über dieses teils illegale, teils als illegitim, also als unmoralisch empfundene Verhalten führte zu Reaktionen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Es wurden neue Konzepte erstellt oder bestehende Ansätze weiterentwickelt, die dazu beitragen sollten, ungesetzliches oder unmoralisches Verhalten der Wirtschaftsakteure bzw. der verantwortlichen Manager zu unterbinden. So trat am 11. April 2017 das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten“ in Kraft, das sogenannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Artikelgesetz werden große kapitalmarkt-orientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Die betroffenen Unternehmen müssen in diesem Bericht Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung machen.
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