D&O steht für Directors and Officers. Gemeint sind damit diejenigen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführer oder auch Mitglieder von Aufsichtsorganen einer unbeschränkten Haftung mit ihrem Privatvermögen unterliegen. Nordamerika ist das Geburtsland der D&O-Versicherung. Dort gehören D&O-Versicherungspolicen schon seit langer Zeit zum festen Bestandteil eines jeden Unternehmensversicherungspaketes. In Deutschland hingegen hatten zunächst ausschließlich amerikanische Versicherer in den achtziger Jahren erste D&O-Versicherungsverträge angeboten. Interessiert waren lediglich wenige DAX-gelistete Unternehmen und dann auch nur solche, die geschäftlich mit Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten ansässig waren. Deutsche Unternehmen haben sich zunächst geradezu geweigert, D&O-Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Auch deutsche Versicherungskonzerne waren mit Angeboten zurückhaltend und haben den Versicherungsschutz bewusst nicht angeboten. Gründe hierfür lagen zum einen in einer anspruchsfeindlichen Unternehmenskultur und zum anderen darin, dass mit der Bereitstellung von Versicherungsschutz durchaus auch Haftungssituationen erzeugt werden können. Deckung erzeugt Haftung und eine D&O-Police könnte damit Vorschub im Hinblick auf mögliche Haftungsprozesse geben. Diese Annahme war korrekt. Heute zeigen zahlreiche Schadenszenarien insbesondere bei mittelständischen Unternehmen, dass D&O-Versicherungen zum Auslöser für gerichtliche Auseinandersetzungen werden, da mit dem Versicherungsvertrag eine Haftungsmasse zur Verfügung gestellt wird, die ein Vorstand oder Geschäftsführer ansonsten mit seinem Privatvermögen nicht bieten könnte.
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