Das deutsche Enforcement‐Verfahren vereint staatliche und privatrechtliche Elemente auf zwei Stufen. Während die erste Stufe mit der DPR als eingetragenem Verein rein privatrechtlich ausgestaltet ist, wird auf der zweiten Stufe mit der BaFin eine Bundesbehörde als rein staatliche Instanz tätig. Diese Ausgestaltung vereint somit privates Selbstregulierungspotenzial innerhalb der deutschen Wirtschaft mit staatlicher Kapitalmarktkontrolle und ‐sanktion (regulierte Selbstregulierung).
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Gestaltung der kooperativen Sachverhaltsaufklärung auf Ebene der privatwirtschaftlich organisierten Prüfstelle Vorrang geben und hat sich daher bewusst für eine subsidiäre Rolle des Staates im Enforcement‐Verfahren entschieden. Gleichwohl sind beide Stufen nicht strikt getrennt voneinander zu betrachten. Eine Vielzahl flankierender Regelungen verbindet beide Elemente zu einem untrennbaren Gesamtkonstrukt.
Eine Enforcement‐Prüfung beginnt in Deutschland stets auf der ersten Stufe des Verfahrens, in dessen Zentrum die DPR steht. Abb. 5 verdeutlicht den Ablauf des Enforcements auf dieser ersten Stufe.
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