Die Interne Revision ist sowohl hinsichtlich ihrer Einrichtung als auch hinsichtlich ihrer Funktion in größeren und mittleren Unternehmen aller Branchen seit langem eine notwendige und bewährte Institution, welche zwar im einzelnen einer unterschiedlichen Ausgestaltung unterliegt, im Grundsatz jedoch anerkannt und gefordert wird. Dadurch entwickelte sich die Interne Revision zu einer Einrichtung, welche dem Management rechtzeitig negative Entwicklungen und Zustände aufzeigen konnte, um dadurch das Unternehmen vor Nachteilen und Verlusten zu bewahren. Unabhängig davon, ob es sich um eine unternehmenseigene Interne Revision oder eine unternehmensübergreifende Konzernrevision handelt, ist ihre Existenz weder in der Praxis noch in der Literaturmeinung bestritten.
Trotz dieser weitreichenden Befürwortung einer Internen Revision hatte sich bisher zumindest eine Branche vor der Einführung dieser Institution sehr lange verschlossen: der Bereich der Krankenhausbetriebe. Begründet ist dieses vornehmlich in dem Umstand, dass die Krankenhäuser bis Anfang der 70er Jahre überwiegend nach kameralistischen und haushaltsrechtlichen Grundsätzen verwaltet, nicht aber kaufmännisch geführt wurden. Man sah in diesen Betrieben damals ausschließlich Einrichtungen der öffentlichen Versorgung, für welche kaufmännische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse nicht oder nicht besonders anwendungswürdig erschienen.
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