Die angemessene Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) beschäftigt derzeit viele Unternehmen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind oder dies in Zukunft sein werden. Hinter diesem sperrig anmutenden Namen verbirgt sich die Absicht des deutschen Gesetzgebers, in Lieferketten – ganz gleich ob global oder regional verlaufend – den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt zu stärken. Um nur ein Beispiel zu nennen: Weltweit leben und arbeiten Millionen Menschen unter ausbeuterischen Bedingungen. Sie nähen Kleidung im Akkord, leisten in Minen Schwerstarbeit und atmen beim Verbrennen von Elektroschrott giftige Dämpfe ein, um darin verbaute Rohstoffe zu extrahieren. Das LkSG soll derartige Praktiken von nun an mehr und mehr sichtbar machen, sie erschweren oder ihnen im besten Fall ein Ende bereiten. Bei der Umsetzung des LkSG sind Unternehmen mit vielen fachlichen, organisatorischen und operativen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Dieser Beitrag wird einige davon näher beleuchten, praxisnah beantworten sowie darstellen, wie eine angemessene, wirkungsvolle und zugleich ressourcenschonende Umsetzung der LkSG-Anforderungen aussehen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2023.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-28 |
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