Der Aufsichtsrat einer Bank kann für die Erfüllung seiner Tätigkeit auf eine Vielzahl von Informationsinstrumenten zurückgreifen. Eines davon ist der Jahresabschluss nach HGB. Dabei stellt sich einerseits die Frage, ob dieses Informationsinstrument eine verlässliche und vor allem nützliche Informationsquelle darstellt. Andererseits muss auch gewährleistet sein, dass der Aufsichtsrat einer Bank die im Jahresabschluss nach HGB enthaltenen Informationen erkennen und auch richtig auswerten kann. Dies erfordert ein Mindestmaß an Sachkunde über das Geschäft der Banken und vor allem auch über die Bankbilanzierung und -prüfung.
In diesem Beitrag, der sich vor allem auch an potentielle Bankaufsichtsräte richtet und praktische Bezüge vornehmlich am Beispiel der Kreditgenossenschaften vornimmt, wird zunächst ein Überblick über die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einem Bankaufsichtsrat gegeben. Daran anknüpfend wird der Jahresabschluss nach HGB als eine wichtige Informationsquelle des Aufsichtsrates einer Bank dargestellt. In der Folge werden die Grundlagen der Prüfungshandlungen eines Bankaufsichtsrates herausgearbeitet sowie Hinweise zur Notwendigkeit der Erstellung eines Prüfungsplanes durch den Bankaufsichtsrat gegeben. Darauf aufbauend werden verschiedene Analysemethoden, die von einem Bankaufsichtsrat im Rahmen seiner Prüfungshandlungen eingesetzt werden können, vorgestellt. Den Abschluss bilden Ausführungen zur Analyse ausgewählter Jahresabschlusspositionen einer Bank.
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