Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement deutscher Unternehmen wurden im Jahr 2021 gleich durch zwei Gesetze präzisiert und erweitert. Am 1. Januar 2021 ist das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) in Kraft getreten und am 1. Juli 2021 das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz). Die im Februar 2022 veröffentlichte neue Version des DIIR Revisionsstandards Nr. 2 berücksichtigt als erster und einziger Prüfungsstandard beide genannten Gesetze. Die Novelle des Standards wurde wieder im verbandsübergreifenden Arbeitskreis „Interne Revision und Risikomanagement“ von DIIR und RMA erarbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-25 |
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