Newsletter sind ein im Geschäftsverkehr bei Unternehmen beliebtes Mittel, um mit bestehenden oder potenziellen Kunden in Kontakt zu bleiben oder zu treten. Jedoch versenden nicht nur Unternehmen Newsletter, sondern auch Behörden wie beispielsweise die Datenschutzaufsichtsbehörden. Sie nutzen dieses Mittel, um – mal mehr, mal weniger – wissenswerte Neuigkeiten dem Kreis der Abonnenten bekannt zu geben und im Falle kommerzieller Newsletter gegebenenfalls Kaufanreize zu setzen. Newsletter lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen – periodische und anlassbezogene Newsletter – ohne dass es an deren rechtlicher Qualifikation etwas ändern würde. Da es sich bei Empfänger-Adressen in der Regel um personenbezogene Daten handelt, bewegen sich Absender von Newslettern damit im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Entsprechend muss jeder Absender eines Newsletters, neben anderen Pflichten, eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Abonnentendaten ermitteln. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob die landläufig verwendete Rechtsgrundlage der Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO datenschutzrechtlich zwingend ist, welche Alternativen denkbar sind und unter welchen Voraussetzungen solche zulässig wären. Dabei werden auch die vertragsrechtlichen Aspekte kursorisch untersucht, sofern sie für die Einordnung von Newslettern relevant sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-27 |
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