§ 266 StGB hat sich in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Strafvorschriften des Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Allerdings gelten zentrale dogmatische Fragen als ungelöst. So hat der 3. Strafsenat des BGH im Mannesmann-Urteil (BGHSt 50, 331 ff.) die Frage offen gelassen, ob der Irrtum über die Pflichtwidrigkeit einen Tatbestands- oder einen Verbotsirrtum begründet: Eine sachgerechte Einordnung lasse sich „nicht durch schlichte Anwendung einfacher Formeln ohne Rücksicht auf wertende Kriterien und differenzierende Betrachtungen“ erreichen. Dinter hat es sich in seiner Münsteraner Dissertation, die von Mark Deiters betreut wurde, zum Ziel gesetzt, eine praxistaugliche Lösung zu entwickeln.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-01 |
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