Nach erstmaliger Veröffentlichung am 23. April 2018 wurde der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Schutz von hinweisgebenden Personen jüngst durch zahlreiche Änderungsvorschläge inhaltlich signifikant modifiziert. Eine grundlegende Analyse wesentlicher materiell-rechtlicher Aspekte des originären Richtlinienentwurfs erfolgte bereits in der vorherigen Ausgabe der ZRFC. Inhaltlich hierauf aufbauend wird daher nachfolgend summarisch untersucht, ob und gegebenenfalls inwieweit sich nunmehr ausgewählte Änderungsvorschläge bei gesamthafter Betrachtung insoweit als ein (weiterer) Schritt in die richtige Richtung qualifizieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-26 |
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