Im Zuge der Unternehmensnachfolge sind die Management- und die Gesellschafternachfolge voneinander zu trennen. In der ersten Generation werden viele Familienunternehmen von einem Inhaber geführt. Mit dem Übergang auf die zweite Generation ergeben sich nachfolgende grundsätzliche Fragstellungen:
– Kann das Unternehmen künftig von Familienmitgliedern weitergeführt werden oder ist ein Fremdmanagement erforderlich?
– Wer soll aus der Familie künftig in die Gesellschafterstellung eintreten?
– Wie lässt sich das Kräfteverhältnis zwischen dem künftigen Management und den Familienmitgliedern als Erben sinnvoll regeln?
– Kann vermieden werden, dass unterschiedliche Auffassungen von Familienmitgliedern über künftige Strategie, Ausschüttungspolitik etc. sich auf das operative Unternehmen negativ auswirken und ggf. Streitigkeiten offen in der Gesellschafter-versammlung des operativen Unternehmens ausgetragen werden?
– Wie kann sichergestellt werden, dass bei mehreren Erben die bisherige starke Position als Mehrheitsgesellschafter auch in der Zukunft bewahrt werden kann gegenüber dem (Fremd)Management?
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