Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung setzt nach heutigem Verständnis die Erstellung einer Handelsbilanz auf der Grundlage einer handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie die Einführung einer allgemeinen Besteuerung des Einkommens voraus. Beide Bedingungen lagen erstmals Mitte des 19. Jahrhunderts vor und führten zunächst zur Einführung des Maßgeblichkeitsprinzips in den Ländergesetzen der Staaten Bremen und Sachsen im Jahr 1874. In der Folgezeit wurde das Maßgeblichkeitsprinzip in weiteren Ländern eingeführt, bis es schließlich im Jahr 1920 durch das Reichseinkommensteuergesetz für das gesamte Reich Gültigkeit entfaltete. Seit diesem Zeitpunkt stellt das Prinzip der Maßgeblichkeit den zentralen Eckpfeiler des deutschen Bilanzsteuerrechts dar.
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