Der Schweizerische Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat in seiner neuen Anleitung Hilfestellungen zur Personendaten-Übermittlung ins Drittland festgehalten. Damit soll die Prüfung der Zulässigkeit von Übermittlungen erleichtert werden. Gleichzeitig werden damit die Anforderungen an die Garantien für den datenschutzkonformen Datenexport gemäß dem Schrems II-Urteil autonom übernommen und es wird deutlich, dass in der Schweiz die gleichen konzeptionellen Regeln wie in der EU gelten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2021-12-30 |
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