In der Praxis gibt es immer mehr Prüfungsaufträge außerhalb der klassischen Abschlussprüfung. Es kann sich dabei um Abschlüsse für spezielle Zwecke, um einzelne vergangenheitsorientierte Finanzaufstellungen oder um deren jeweilige Bestandteile handeln. Abschlüsse, die insbesondere nach HGB oder IFRS für allgemeine Zwecke aufgestellt sind, dienen den gemeinsamen Informationsbedürfnissen einer Vielzahl unterschiedlicher Adressatengruppen. Demgegenüber sind Abschlüsse, die für einen speziellen Zweck aufgestellt sind, darauf ausgerichtet, den Informationsbedürfnissen spezifischer Adressaten gerecht zu werden.
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