Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 08.03.2016 den Referentenentwurf zum „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ vorgelegt (nachfolgend: Referentenentwurf). Anlass für das Gesetzesvorhaben sind einerseits eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sowie die Umsetzung der Rechtlinie 2014-42-IU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der europäischen Union (Abl. L 127 vom 29.04.2014, S. 39; L 138 vom 13.05.2014, S. 114).
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-06 |
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