Die BDSG-Reform hat nach dem Ende der „Ampel-Koalition“ ein jähes Ende gefunden. Mit dem Ziel angetreten, die „Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes“ in Deutschland zu verbessern, lieferte der Gesetzesentwurf gute Impulse, war an einigen Stellen aber nicht konsequent genug, um sein selbst gestecktes Ziel zu erreichen. Dieser Beitrag bewertet den Gesetzesentwurf aus Unternehmenssicht und macht Vorschläge, wie ein neuer Anlauf besser gelingen könnte. Mit Blick auf die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl folgt abschließend ein Ausblick, welche Änderungen in der Datenschutzaufsicht bevorstehen könnten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-28 |
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