Kaum eine Neuerung hatte in den letzten Jahren so massive und nachhaltige Auswirkungen auf Kreditinstitute und hierbei auch auf die Prüfungstätigkeit der Internen Revision gehabt, wie die Einführung von Basel II.
Seit der Veröffentlichung der ersten Vorschläge des Basel II Konsultationspapieres in 1999 wurden mehrere Konsultationsrunden durchlaufen und mit den beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden und der Kreditwirtschaft abgestimmt. Der Gesetzgebungsprozess ist inzwischen weit fortgeschritten. Die EU-Richtlinien, die die Inhalte von Basel II auf europäischer Ebene umsetzen, wurden 2005 verabschiedet und es werden auf nationaler Ebene überarbeitete Entwurfsfassungen diskutiert: Solvabilitätsverordnung (SolvV) anstelle des bisherigen Grundsatz I, Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) sowie Änderungen im KWG. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, allerdings besteht die Möglichkeit für Banken, bis zum 31.12.2007 noch die alten Regelungen des Grundsatz I anzuwenden.
Als integraler Bestandteil der bankinternen Kontrollverfahren muss die Interne Revision den Anforderungen, die sich aus Basel II ergeben, mit ihren (Prüfungs-) Aktivitäten Rechnung tragen. Der Fokus in diesem Beitrag liegt auf der Aufgabenstellung und Rolle der Internen Revision im aufsichtlichen Abnahmeprozess von internen Ratingsystemen im Rahmen der Basel II Aktivitäten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2006.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
Seiten 262 - 267
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