Die Aufsichtsbehörden sind die entscheidende Player im Kosmos des Datenschutzes. Ihre Aufgabe und ihre Kompetenzen weisen Besonderheiten auf, die ihre Stellung im Vergleich zum regulären Organisationsrecht erheblich stärkt. Zu begrüßen ist das nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-28 |
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