Der Trend bei den Rechtsetzungsorganen geht mit der Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in Deutschland erneut weg von einer (vielleicht sogar zu intensiven) Förderung des Anlegerschutzes zugunsten von Erleichterungen des Kapitalmarktzugangs für die Emittenten. So wird für einen Großteil der kapitalmarktorientierten Unternehmen durch die Abschaffung der Zwischenmitteilung die Bekanntgabe quartalsweiser Finanzinformationen nur noch freiwillig erforderlich sein. Nur noch wenige Unternehmen müssen dann zwangsweise (mindestens) Quartalsmitteilungen veröffentlichen. Deren inhaltliche Ausgestaltung wird den jeweiligen Unternehmen jedoch weitestgehend freigestellt. Die dazu ermittelten Studienergebnisse zeigen, dass sich dennoch immer noch mehr als die Hälfte der Prime-Standard-Emittenten für den umfangreicheren Quartalsfinanzbericht entscheidet und dass zum anderen die weit überwiegende Mehrheit der Quartalsmitteilungs-Nutzer den Adressaten trotzdem die Hauptzahlenwerke Bilanz, GuV sowie Kapitalflussrechnung zur Verfügung stellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2017.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-03 |
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