Typischerweise ist die Wahrung der Menschenrechte eine staatliche Aufgabe. Unternehmen sind insofern bisher vorrangig ethisch und gesellschaftlich verpflichtet. Dabei stand zunächst die menschenrechtskonforme Organisation der Abläufe im eigenen Unternehmen im Vordergrund. Überdies gewann in der jüngeren Vergangenheit auch die Verpflichtung der Wertschöpfungskette in dieser Hinsicht an Bedeutung.
Dabei ging es oftmals primär um das Bestreben, den eigenen „guten Ruf“ zu wahren und Reputationsschäden zu vermeiden. Über die beschriebenen Bindungsebenen hinaus könnte mittelfristig auch das nationale Recht um verbindliche Regelungen zum Umgang mit Menschenrechtsrisiken in der (internationalen) Wertschöpfungskette ergänzt werden. Ausgangspunkt jüngerer Überlegungen bzw. Bemühungen in diesem Bereich sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (siehe II.), deren nationale Transformation in Großbritannien begann (siehe III.). Dieser Prozess ist für Unternehmen unter Compliance-Gesichtspunkten bedeutsam (siehe IV.).
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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