Die Bundesregierung hat sich im November 2020 grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt und damit den Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien erhöht. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zur Entwicklung der Diversität im Vorstand von DAX30-Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren lassen keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit zum DAX30 und der Entwicklung der Diversität in den jeweiligen Unternehmen erkennen. Zudem ist bezüglich des regulatorischen Einflusses auf die Diversität festzustellen, dass lediglich für die Diversitätsdimension Geschlecht eine Wechselwirkung zwischen der regulatorischen Entwicklung und dem Frauenanteil im Vorstandsgremium zu beobachten ist. Dies offenbart die Schwachstellen der Regulatorik, die bisher lediglich eine erhöhte Informationspflicht, aber keine verpflichtenden Quoten- oder Kontingentregelungen vorsah.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-31 |
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