Nach IFRS besteht ein vollständiger Abschluss aus folgenden Elementen (vgl. IAS 1.10):
– Bilanz;
– Gesamtergebnisrechnung;
– Eigenkapitalveränderungsrechnung;
– Kapitalflussrechnung;
– Anhang.
Hinsichtlich der Bedeutung der einzelnen Abschlussbestandteile ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung im Vergleich zu den anderen Elementen zwingend als gleichwertiger Abschlussbestandteil darzustellen (vgl. IAS 1.11). Hierin zeigt sich auch der hohe Stellenwert, den die IFRS der Veränderung der zentralen Abschlussposition „Eigenkapital“ beimessen. Durch die nach IFRS über das Sonstige Ergebnis (other comprehensive income – OCI) direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträge und Aufwendungen besteht aus Sicht der Abschlussadressaten eine erhöhte Notwendigkeit, die Veränderungen des Eigenkapitals deutlich darzustellen. Nur da - durch kann eine relevante Präsentation der Entwicklung des Nettovermögens des Unternehmens/Konzerns erfolgen.
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