Kapital ist international fungibel. Daher ist gerade für den europäischen Kapitalmarkt das Ziel der Europäischen Union nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 EUV, einen Binnenmarkt herzustellen, besonders bedeutsam. Dies umfasst nach Art. 26 Abs. 2 AEUV„einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gewährleistet ist“. Eine bereichsspezifische Konkretisierung findet zunächst mit dem Begriff des europäischen Finanzraums statt, der aus einem integrierten Wertpapier-, Banken- und Versicherungsmarkt besteht.
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