Die Europäische Kommission zieht ein generelles Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch Prüfungsgesellschaften in Betracht. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, die Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags durch die Auswertung einschlägiger Forschungsergebnisse zu beurteilen. Er zeigt, dass das Zusammenspiel von Prüfung und Beratung weniger die tatsächliche, sondern vielmehr die wahrgenommene Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigt. Unterschiedliche Nichtprüfungsleistungen haben einen unterschiedlichen Einfluss auf Unabhängigkeitswahrnehmungen, so dass ein vollständiges Verbot nicht erforderlich erscheint. Allerdings reichen die derzeitigen Beratungsverbote des HGB nach hier vertretener Ansicht nicht aus. Diskutiert wird auch, ob eine Beschränkung des Anteils der Honorare für Nichtprüfungsleistungen an den Gesamthonoraren des Abschlussprüfers sinnvoll ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2011.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-02 |
Seiten 185 - 191
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