Ermittlungen von Wettbewerbsbehörden wie der Europäischen Kommission (die „Kommission“) sind für den Schutz der Marktordnung vor Kartellbildung und dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen unerlässlich. Das vergangene Jahr 2017 hat verdeutlicht, dass die Arbeit der Wettbewerbsbehörden nicht abnimmt – die Beamten zeigten nicht nur an der deutschen Automobilbranche, sondern ebenso an der Stahlindustrie und dem Bankensektor erhebliches Interesse. Ermittlungen der Kommission – wie auch anderer Wettbewerbsbehörden – bringen für die betroffenen Unternehmen in der Regel erhebliche Herausforderungen mit sich: Sie binden Ressourcen und können den Geschäftsbetrieb zeitweise ganz oder zum Teil zum Erliegen bringen. Das gilt vor allem im Fall von Nachprüfungen. Die Kommunikationsabteilungen betroffener Unternehmen mögen dem Terminus gelegentlich eine gewisse Harmlosigkeit beizulegen versuchen, doch es handelt sich bei einer Nachprüfung um das europarechtliche Äquivalent der Durchsuchung. Sie schränkt den Zugriff auf Aktenbestände und auf Teile des IT-Systems des Unternehmens erheblich ein. Da das Unternehmen zu Beginn der Ermittlungshandlungen oft weder den Sachverhalt noch die Reichweite der Vorwürfe vollständig überblickt, sorgen Ermittlungshandlungen nicht selten auch für erhebliche Verunsicherung bei den Mitarbeitern.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-26 |
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