Geschichtsschreibung in einem amtlichen Dokument als Basis für eine innovative Zukunftsperspektive: Am 22. Januar 2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das Einfügen der Europäischen Staatsanwaltschaft in das deutsche Recht ermöglichen und begleiten soll. Ihr Entstehen beruht auf der EUStA-VO 2017/1939 vom 12.10.2017. Sie ist gemäß ihrem Art. 120 Abs. 1 am 20.11.2017 in Kraft getreten und bestimmt in Art. 120 Abs. 2 Unterabs. 2, dass die Europäische Staatsanwaltschaft frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten ihre operative Arbeit aufnehmen darf, also am 21.11.2020. Ihr Zuständigkeitsbereich wird allerdings nicht das Territorium der gesamten Europäischen Union umfassen, sondern sich lediglich auf 22 Mitgliedstaaten erstrecken, weil sich nicht sämtliche EU-Staaten auf ihre Einrichtung zu verständigen vermochten. Demgemäß ist die Verordnung im Wege der sog. „Verstärkten Zusammenarbeit“ gem. Art 86 des AEUV zustande gekommen.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-18 |
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