Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Verteidigung von Firmeninteressen in Strafverfahren mit Unternehmensberührung. Der Autor beleuchtet das Problemfeld und gibt Hinweise zur Zusammenarbeit im „Firmenverteidigungsteam“. Ermittlungsmaßnahmen gegen Unternehmensverantwortliche treffen Firmen unvorbereitet. Es droht Schaden nach innen und außen. Qualifiziertes Krisenmanagement ist gefragt, strikt ausgerichtet nur auf die Unternehmensinteressen. Ein vermeintlich oder tatsächlich reines Gewissen oder der geradezu beschwörende Ruf nach rückhaltloser Aufklärung helfen allein nichts. Vielmehr müssen Problembewusstsein und Kenntnis der grundsätzlichen Abläufe vorhanden sein. Mit der Duldung oder gar Förderung kriminellen Verhaltens hat Firmenverteidigung nichts zu tun. Niemand will sein Unternehmen in Brand setzen oder mit Feuergefahr leichtfertig umgehen – jedes Unternehmen unterhält allerdings Feuerschutzeinrichtungen und detaillierte Verhaltensmaßregeln für den Brandfall.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2008.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-03 |
Seiten 215 - 220
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