– Der Konzern als fiktive rechtliche und wirtschaftliche Einheit von mindestens zwei Unternehmen kann keine Forderungen und Schulden gegenüber sich selbst ausweisen.
– Durch die Forderungs- und Schuldenkonsolidierung können echte und unechte Aufrechnungsdifferenzen entstehen. Echte Aufrechnungsdifferenzen führen zum Ansatz latenter Steuern.
– Das Weglassen korrespondierender Forderungen und Schulden führt im Ergebnis zu einer Bilanzsummenverkürzung und hat daher Auswirkungen auf Finanzkennzahlen und das Finanzergebnis des Konzerns.
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