In seiner von Volker Erb betreuten und 2010 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz angenommenen Habilitationsschrift stellt Schuster „durch eine problemübergreifende Herangehensweise die verschiedenen Abgrenzungsfragen, die sich aus der Abhängigkeit wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Tatbestände von außerstrafrechtlichen Regelungen ergeben, in einen gemeinsamen Kontext“ (S. 400). Und zwar bearbeitet er diese praktisch überaus relevanten und theoretisch komplexen und kontroversen Abgrenzungsfragen in dreierlei Zusammenhang, erstens dem der Irrtumslehre, zweitens dem der zeitlichen Geltung und der Bestimmtheitsanforderungen, drittens im Zusammenhang europäischer und ausländischer Rechtsnormen und -akte.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-17 |
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