COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 04 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 04 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 04 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 15.09. bis 17.09. Potsdam
    23. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
  • 22.09. Frankfurt a.M.
    Ausbildungslehrgang Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Kreditinstituten Arbeitskreis Governance Unternehmen Revision Instituts Rechnungslegung internen Risikomanagement Praxis Banken Controlling Management Ifrs Risikomanagements
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Geldwäschestrafrecht  
12.08.2020

Geldwäsche-Nachweis soll wesentlich einfacher werden – BMJV legt Gesetzentwurf vor

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Jede Straftat soll künftig Vortat der Geldwäsche sein – für das BMJV ein Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht. (Foto: Paulista/stock.adobe.com)
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Der Referentenentwurf entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium.

Länder und Verbände können bis zum 7. September 2020 dazu Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

  • Jede Straftat kann Vortat der Geldwäsche sein: Der neu gefasste Straftatbestand soll künftig alle Straftaten als Vortaten der Geldwäsche einbeziehen. Das ist aus Sicht des BMJV ein Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog wird künftig die Kriminalitätsbekämpfung effektiver, so das Ministerium. Das gelte insbesondere in Fällen organisierter Kriminalität, bei denen Täter arbeitsteilig vorgehen und der Bezug zu bestimmten schweren Vortaten sich nicht immer feststellen lässt, etwa bei der Rückverfolgung verdächtiger Finanztransfers.
  • Strafrahmen: Der Strafrahmen soll wie bisher bei Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe liegen. In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, soll der Straftatbestand der Geldwäsche wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsehen.
  • Ermittlungsbefugnisse: Besonders grundrechtsrelevante Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden wie die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung sollen – wie bisher – bei schwerwiegenden Fällen der Geldwäsche bestehen. Die Einbeziehung auch leichter Kriminalität wäre aus Sicht des BMJV unverhältnismäßig.
  • Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern: Künftig sollen die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

„Der Nachweis von Geldwäsche soll künftig wesentlich einfacher sein“, resümiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Deshalb wollen wir den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern.“ Es solle nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten herrühren. Entscheidend werde nur noch sein, dass Vermögenswerte durch Straftaten erlangt wurden. „Wenn der Täter die kriminelle Herkunft in Kauf nimmt und den Vermögenswert verbirgt oder verschleiert, soll der neue Tatbestand der Geldwäsche greifen“, so die Ministerin. Das werde es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.

Die Pressemitteilung des BMJV finden Sie hier.

Den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche hat das Ministerium hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

 

Handbuch Compliance-Management

Herausgegeben von: Prof. Dr. habil. Josef Wieland, Prof. Dr. Roland Steinmeyer, Prof. Dr. Stephan Grüninger

Compliance ist als Integritätsmanagement heute ein wesentlicher Aspekt erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Unter den Bedingungen der digitalen Transformation, die neue Geschäftsmodelle ermöglicht, die Welt verbindet und vielseitige ungekannte Risiken birgt, ist ein robustes Compliance-Management gefragt, das sich nicht nur mit klassischer Korruptionsbekämpfung auseinandersetzt – auch Themen der Cyber- und Privacy-, Produkt- und Technik-Compliance, Geldwäsche und die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten in internationalen Wertschöpfungsketten stehen immer mehr im Fokus.

Die Neubearbeitung dieses Handbuchs spiegelt diese Dynamik der vergangenen Jahre praxisgerecht wider: Mit internationalem Blick (Sie finden Länderstudien u.a. zu China, Lateinamerika, Russland, Afrika) und mehr als 40 neuen Beiträgen zu den aktuell wichtigsten Compliance-Topics.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück