Länder und Verbände können bis zum 7. September 2020 dazu Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.
„Der Nachweis von Geldwäsche soll künftig wesentlich einfacher sein“, resümiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Deshalb wollen wir den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern.“ Es solle nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten herrühren. Entscheidend werde nur noch sein, dass Vermögenswerte durch Straftaten erlangt wurden. „Wenn der Täter die kriminelle Herkunft in Kauf nimmt und den Vermögenswert verbirgt oder verschleiert, soll der neue Tatbestand der Geldwäsche greifen“, so die Ministerin. Das werde es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.
Die Pressemitteilung des BMJV finden Sie hier.
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