| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-23 |
Die Vernehmung von Zeugen, die im Ausland zu laden sind, stellt in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren regelmäßig eine erhebliche praktische und strategische Herausforderung für die Verteidigung dar. Trotz der zunehmenden grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, vor allem zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats, ist die formelle Ladung oder Vernehmung von Zeugen über internationale Rechtshilfewege noch immer häufig langwierig, bürokratisch und zumindest faktisch vom Wohlwollen ausländischer Behörden abhängig.
Der Abrechnungsbetrug ist Gegenstand eines seit Jahrzenten intensiv geführten juristischen Diskurses. Besonderes Augenmerk liegt auf der „streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts”, die § 263 StGB in ständiger Rechtsprechung zugrunde gelegt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die streng formale Betrachtungsweise in seinem MVZ-Beschluss aus dem Jahr 2021 nun für verfassungskonform erklärt. Mit seinem Nichtannahmebeschluss wollte das BVerfG ersichtlich die Rechtsprechungslinie konsolidieren.
„Es geht um nichts weniger als die Vielfalt unserer Lebenswelt und Lebensweisen”. Mit diesen Worten schließt die Philosophin Gabriele Gramelsberger ihre „Philosophie des Digitalen zur Einführung” (Hamburg 2023), in der sie analysiert, wie die Digitaltechnik die Menschheit in Gefangenschaft genommen hat, indem sie die Gesellschaft umgeformt und ihr ein neues Gepräge gegeben hat, die Signatur des Digitalen.
BGH, Beschluss vom 7. August 2025 – 6 StR 239/24 = BeckRS 2025, 23802
Der europäische Normgeber hat mit der am 20. Mai 2024 in Kraft getretenen Umweltrichtlinie (EU) 2024/1203 eine Ausweitung und Verschärfung der Regelungen zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgegeben. Diese Vorgaben sind von den Mitgliedstaaten bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 17.10.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts vorgelegt, 219 welcher der Umsetzung der Mindestvorschriften des europäischen Normgebers für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt dienen soll.
Die Tagung des Jungen Wirtschaftsstrafrechts fand auch in ihrer 7. Auflage in Frankfurt am Main und online statt. Sie beleuchtete das Thema „Wirtschaftsstrafverfahren und technologischer Fortschritt” aus einer Vielzahl unterschiedlicher Perspektiven. Dabei gelang es erneut, Theorie und Praxis in offenen Austausch miteinander zu bringen.
Das Werk von Prof. i.R. Dr. Ludwig Gramlich und Dr. Hans-Josef Lütke befasst sich mit den Schnittstellen zwischen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem Schutz von Hinweisgebern. Im Mittelpunkt steht die grundlegende Frage: „Gleichzeitiger, gemeinsamer oder zumindest abgestimmter bzw. ergänzender Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Hinweisgebern (whistleblower)?”
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