Der Abrechnungsbetrug ist Gegenstand eines seit Jahrzenten intensiv geführten juristischen Diskurses. Besonderes Augenmerk liegt auf der „streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts”, die § 263 StGB in ständiger Rechtsprechung zugrunde gelegt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die streng formale Betrachtungsweise in seinem MVZ-Beschluss aus dem Jahr 2021 nun für verfassungskonform erklärt. Mit seinem Nichtannahmebeschluss wollte das BVerfG ersichtlich die Rechtsprechungslinie konsolidieren. Gleichwohl existiert ein Anwendungsbereich des Abrechnungsbetrugs, der sich auf die Verletzung berufs- und sozialrechtlicher Korruptionsnormen gründet und selbst nach dem MVZ-Beschluss noch gute Gründe dafür liefert, eine Legitimitätsdebatte zu führen. Nach einer Einführung in die Korruptionsnormen des Straf-, Sozial- und Berufsrechts (B.) legt dieser Aufsatz sein Augenmerk auf die Analyse der Anwendbarkeit des Abrechnungsbetrugs auf sozial- und berufsrechtliche (C.I.) sowie strafrechtliche Korruptionssachverhalte (C.II.) und seine dogmatische Legitimität im Spannungsverhältnis zu §§ 299a, 299b StGB (D.).
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-23 |
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